Baukindergeld: Mit staatlicher Förderung ins Eigenheim
Ein großes Kinderzimmer, ein Garten zum Toben und genug Platz für’s Home-Office: Viele junge Familien träumen von der Selbstverwirklichung im Eigenheim. Das Baukindergeld kann diesen Schritt erleichtern. Erfahren Sie hier, ob Sie eine solche Förderung erhalten können und worauf es bei der Beantragung ankommt.
Was ist das Baukindergeld?
Die Bildung von Wohneigentum ist eine Investition, von der mehrere Generationen profitieren können – und die außerdem den Mietwohnmarkt entlastet. Mit dem Baukindergeld wird der Kauf einer Wohnimmobilie daher staatlich gefördert: Der Zuschuss von 12.000 Euro pro Kind wird an Familien auszugezahlt, die ihre erste Immobilie erwerben und selbst nutzen möchten. Das Baukindergeld ist nicht rückzahlungspflichtig und wird über einen Zeitraum von maximal zehn Jahren ausgezahlt.
Wer kann das Baukindergeld beantragen?
Sie können das Baukindergeld beantragen, sofern folgende Kriterien auf Ihre Lebenssituation zutreffen:
- Der Kaufvertrag für die betreffende Wohnimmobilie wurde zwischen dem 1. Januar 2018 und 31. März 2021 unterschrieben; bei Neubauten gilt diesbezüglich das Datum der Erteilung der Baugenehmigung. Zum Zeitpunkt der Antragsstellung befindet sich außerdem kein weiteres Objekt in Ihrem Besitz.
- Die Immobilie liegt in Deutschland und wurde zum Zwecke der Eigennutzung gekauft – unabhängig von Ihrer eigenen Staatsangehörigkeit.
- Die Einkommensobergrenze pro Haushalt liegt bei maximal 90.000 Euro bei einem Kind. Für jedes weitere Kind steigt die Obergrenze um 15.000 Euro. Maßgeblich ist hierfür das durchschnittliche zu versteuernde Jahreseinkommen in den letzten zwei Jahren vor der Antragstellung.
- Die Förderung kann pro Kind beantragt werden, das in Ihrem Haushalt lebt und unter 18 Jahre alt ist – und für das Sie Kindergeld beziehen.
Wie hoch ist das Baukindergeld?
Die Förderung läuft so lange, wie Sie das Kindergeld beziehen – längstens jedoch zehn Jahre. Daraus ergeben sich die Fördersummen wie folgt:
- 1 Kind: maximal 12.000 Euro
- 2 Kinder: maximal 24.000 Euro
- 3 Kinder: maximal 36.000 Euro
- Für jedes weitere Kind: 1.200 Euro jährlich
Wie wird das Baukindergeld beantragt?
Die Anträge für das Baukindergeld werden bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) gestellt. Sprechen Sie uns hierzu gerne an! Wir sind bei der Zusammenstellung und der Prüfung Ihrer Unterlagen gerne an Ihrer Seite. Wichtig: Den Antrag können Sie erst nach Ihrem Einzug in die Wohnimmobilie stellen. Dafür haben Sie 6 Monate Zeit – maximal jedoch bis zum 31.12.2023.