Energetische Sanierung – neue KfW Programme ab 01.07.2021
Sie möchten energetisch sanieren? Mit gezielten baulichen Maßnahmen können Sie den Energieverbrauch Ihrer Immobilie effizient senken. Das wirkt sich positiv auf Ihre Wohnnebenkosten aus – und auf die CO2-Bilanz. Aus diesem Grund werden auch die KfW-Förderprogramme im Zuge der neuen „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“ noch attraktiver.
Was leisten KfW und BEG?
Als deutsche Förderbank vergibt die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) finanzielle Fördermittel für den Bau oder Kauf energieeffizienter Immobilien. Außerdem unterstützt sie das Ausschöpfen von Energieeinsparpotenzialen und die Nutzung regenerativer Energiequellen sowie effizienter Energieerzeugungsmaßnahmen – beispielsweise im Zusammenhang mit einer energetischen Sanierung.
Zum 01. Juli 2021 startete die „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)“, die auch die Förderprogramme der KfW-Bank einschließt. Aus gutem Grund: Der Sektor „Bauen und Energieversorgung“ ist in Deutschland für etwa 25 % der klimaschädlichen CO2-Emmissionen verantwortlich. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude soll dazu beitragen, den Primärenergiebedarf des Immobiliensektors bis 2050 um rund 80 Prozent gegenüber 2008 zu reduzieren. Im Zuge dessen werden die KfW-Programme einfacher, transparenter und übersichtlicher in ihrer Antragstellung. Auch die Fördersummen werden erhöht – so kann es für Eigentümer einer sanierungsbedürftigen Wohnimmobilie im aktuell förderfreundlichen Klima sinnvoll sein, eine vollständige energetische Sanierung durchzuführen. Wir beraten Sie dazu gerne!
Für die KfW-Förderungen greift:
- BEG WG (Neubau und Komplettsanierung von Wohngebäuden zum Effizienzhaus)
- BEG NWG (Neubau und Komplettsanierung von Nichtwohngebäuden zum Effizienzhaus)
- BEG EM (Sanierung mit Einzelmaßnahmen an Wohn- und Nichtwohngebäuden)
Was heißt das genau?
Grundsätzlich gilt: Die bekannten KfW-Förderprogramme 151, 152 und 153 bleiben in ihren Grundzügen bestehen, bekommen aber neue Bezeichnungen und höhere Fördersummen. Weiterhin wird die Sanierung einer Bestandsimmobilie sowie der Neubau bzw. Kauf eines KfW-Effizienzhauses finanziell unterstützt. Die Höhe der Fördersumme bestimmt sich wesentlich durch die erreichte Effizienzklasse.
Neuerungen 2021: Eine Übersicht
- Für die Beantragung der KfW-Förderung ist nur noch ein Antrag mit enthaltener Baubegleitung und Fachplanung erforderlich.
- Beim Neubau oder Kauf kann ein direkter Zuschuss (neu: 461) oder ein Kredit mit Tilgungszuschuss (neu: 261, 262) beantragt werden. Der Tilgungszuschuss erhöht sich auf 15% bis 50%, auch der direkte Zuschuss steigt.
- Für vollständige energetische Sanierungen sowie energetische Einzelmaßnahmen sind höhere Fördersummen erhältlich.
- Für energetische Baubegleitungen erhöht sich die Fördersumme von maximal 4000 auf 5000 Euro.
- Deckt der Neubau mindestens 55 Prozent seines Energiebedarfs durch regenerative Energien (EE-Paket), erhöht sich die Darlehenssumme; der Förderzuschuss steigt um 5%. Das gilt ebenso für ein Bauprojekt mit Nachhaltigkeitszertifizierung (NH-Paket).
- Durch das Befolgen eines Sanierungsfahrplans (iSFP) steigt der Zuschuss um 5 %.